Donnerstag, 5. Februar 2015

Kago


-Rechtspfleger Werner Pregler erklärt jedoch: Es könne bis zu fünf oder sechs Verhandlungen geben – und selbst dann wäre nicht sicher, ob jemals jemand das Schloss kauft. Das hänge vom Gläubiger ab – und ob er sich auch mit weniger Geld zufrieden
http://bit.ly/1ekGqEI

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen