Donnerstag, 26. Februar 2015

Entscheidung der US


- - Ein konkretes Beispiel: Wenn ein Kunde der Deutschen Telekom einen Artikel auf der Homepage der Süddeutschen Zeitung liest, müssen diese Datenpakete genauso behandelt werden wie eine E-Mail oder ein Youtube-Video. ... Dann würden beispielsweise Youtube ...and more
http://bit.ly/1asmGm9

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